Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart-München begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 124 km/h. Bußgeld: 70,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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