In in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart-München wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden 124 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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