Auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 34 km/h überschritten. Gemessen wurden 104 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Vordruck Anhörung

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