In Bielefeld, auf der A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 55 km/h überschritten. Gemessen wurden 155 km/h, bei zulässigen 100 km/h. 

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragebogen

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