Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich von km 0,0, von Tangente zur BAB 12 zur BAB 10, in FR Schönefelder Kreuz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan Speed, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3. BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee.

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