Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Höhe km 90,8, in FR AD Potsdam die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 89 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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