Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Höfen, auf der B 61, Abschnitt 30, ca. Station 3395, Rtg. Kreuzkrug / Minden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 94 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandt.

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