Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit, auf der B 109, im Abschnitt 95, in Höhe km 5,4, zw. Falkenthal und Zehdenick, in Fahrtrichtung Zehdenick um 20 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät: PoliScan Speed 90 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erhob Verwarnungsgeld in Höhe von 30,00 €.

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