In Bremen, auf der A 281, FR BAB 1 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 09.04.2016 um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 74 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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