In Irschenberg, auf der BAB 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, Höhe km 9,694, linke Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 09.06.2016 um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkietsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 ergab 101 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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