Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Holle, A 7, km 194,580, FR Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM 1 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandte Zeugenfragebogen

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