Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 04.06.2016 in Wöbbelin, auf der BAB 24, Höhe km 98,300, Richtung Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit  überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 121 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 61 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt

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