Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 7, in der Gemarkung Bispingen, Ri. Hamburg, bei km 52.657 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät XV3 und Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 152 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Vordruck Anhörung

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