Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, FR Stettin, AS Tribsees die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 95 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Formular Anhörung

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