Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 74076, Heilbronn, B 27, Neckarsulmer Straße, Ecke Karl-Wüst-Straße, einwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 115 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Heilbronn übersandt.

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