Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bönen, Kreis Unna, BAB 2, FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 130 km/h, 147 km/h mit Messgerät PoliScan Speed mit Foto. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Zeugenfragebogen

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