Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Essen, BAB 40, in FR Bochum, Höhe km 63+727 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Zeugenbefragung / Fahreranfrage wurde von Bußgeldstelle Essen übersandt.

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