Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Esslingen, Alleenstraße, Höhe Haus Nr. 11, Rtg. Körschstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 121 km/h, bei erlaubten 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 51 km/h . Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Esslingen am Neckar übersandte Vordruck Anhörung

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