Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, B 10, Südtangente in Rtg. Westen, Hö. Abfahrt Honsellstr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit mit Lasergerät wurden 100 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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