Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lebach-Landsweiler, Hausweiler Straße, FR Lebach mit 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage K1 TraffiStar S 330 dokumentierte mit Messfoto 73 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

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