Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, Südring, Höhe Tjackleger Fährweg, Rtg. Sägemühlenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Bei der mit durch Radarmessung mit Leivtec XV3 mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 90 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Bußgeld wegen Voreintragungen erhöht.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer

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