Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Bretten, B 35, Alexanderplatz, Stuttgart die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 73 km/h durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bretten übersandte Zeugenfragebogen
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