Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tecklenburg, auf der BAB 1, bei km 232,500, FR Bremen mit 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 131 km/h. Beweismittel: Vitronic PoliScan, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandt.

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