Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 105, Umgehungsstraße, Bentwisch, Brücke Rtg. Mönchhagen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 105 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.

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