Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock, km 287/0,7, Verterf. aR Berlin, n/Lübeck außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 69 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren und Foto .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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