Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock,Verterf. aR Berlin, n/Lübeck, km 287/0,7 mit 25 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 65 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.

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