Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, im Bereich von km 327,94, in Fahrtrichtung Prenzlau/Lübeck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 122 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“