Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit
in Bindlach, A9, Ri. München, Abschnitt 340, km 0.700 um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, mit Foto 121 km/h. Bußgeld: 70,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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