Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 9,35, Fahrtrichtung Oberhausen / Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Lasergerät wurden 142 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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