Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Königseiner Straße, 159 mit 24 km/h, bei erlaubten 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 54 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.

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