Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Schwanheimer Brücke, Höhe Abfahrt Schwanheim, Fahrtrichtung Flughafen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 38 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 116 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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