Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Horb a. N., auf der Stuttgarter Straße, FR ortsauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 51 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Horb übersandte Zeugenfragebogen

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