Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, auf der B 10, Südt., Höhe Ablhäuslebrücke, in Rtg. Westen mit 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe übersandt.
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