Bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug im LK Ludwigslust-Parchim, A 24, km 89,502, Ri. Berlin nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Zeugenfragebogen

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