Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in 10439, Berlin, Bornholmer Str. / Schönhauser Allee, Ri. Wisbyer Str. festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 48 km/h. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto dokumentierte Übertretung betrug 18 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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