Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68723, Gem. Plankstadt, B 535, Abf. Schwetz.-Zentrum, km 0,8, Rtg. MA die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 96 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Vordruck Anhörung
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