Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, BAB A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung 125 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörungsbogen

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