Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bilsen, Kieler Straße Nr. 25, Zur Bilsener Mühle, Rtg. Quickborn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Induktionsschleifenmessung ergab 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Zeugenfragebogen

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