In Bimöhlen, BAB 7, km 112,550, Fahrtrichtung Flensburg wurde bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h der erforderliche Abstand von 72 m zum vorausfahrenden Fahrzeug  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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