Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 12 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die-Messung mit PoliScan Speed ergab 112 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung mit Erhebung von 40,00 € Verwarnungsgeld.

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