Bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h der erforderliche Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, km 2.706  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS 4.5 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erlies Bußgeldbescheid

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