Bei einer Geschwindigkeit von 162 km/h wurde der erforderliche Abstand von 81,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der Bundesautobahn A 8, im Ab 420, Höhe km 2,706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,35 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand – stationär festgestellt. Bußgeld: 100,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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