Bei einer Geschwindigkeit von 162 km/h wurde der erforderliche Abstand von 81,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der Bundesautobahn A 8, im Ab 420, Höhe km 2,706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,35 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand – stationär festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“