Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Flur Elterlein, auf der S 258, Zwönitzer Straße, Kreuzung S 258/S 222 , stat. Messanlage, FR Scheibenberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 93 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandt.

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