Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Frankfurt am Main, Hohenstaufenstraße, Ecke Friedrich-Ebert-Anlage um 7 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 57 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main erhob mit Schriftlicher Verwahrung 15,00 € Verwarnungsgeld

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