Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Senckenberganlage / Bockenheimer Landstraße, Rtg. Palmengarten mit 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main.

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