Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in München, Ab 1160, bei km 3,84 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3
festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.2.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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