Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg-Esch, L 111, FR Freiburg / Stade außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade übersandte Formular Anhörung

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