Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Geiselwind, A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 520, km 9,9 um 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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