Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 38,800, RF Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 101 km/h mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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